Landeschorwettbewerb 2009

Veranstalter

Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Parchim

Gefördert vom

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Spielstätten

Goetheschule – Wallallee 1
Grundschule West – Hans-Beimler-Str. 24b
Stadthalle – Putlitzer Str. 56

Organisationsbüro

Stadthalle
Putlitzer Str. 56, 19370 Parchim

Öffnungszeiten:

Sa 8.30 – 18.30 Uhr

Mitglieder des Landeschorausschusses M-V

Wettbewerbsbedingungen (Auszüge)

Der Landeschorwettbewerb ist ein Wettbewerb der leistungsfähigsten Chöre in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist ein Förderprojekt des Landesmusikrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. und eine Fördermaßnahme für das Chorsingen in unterschiedlichen Besetzungen und Kategorien. Ziel ist, durch Leistungsvergleich und Begegnungen die Basis des Chorsingens zu verbreitern, zu stabilisieren und zur Weiterentwicklung des Chorsingens beizutragen.

Träger des 5. Landeschorwettbewerbs / des Chortreffens ist der Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.. Die fachliche Begleitung obliegt dem Landeschorausschuss, der alle grundlegenden Entscheidungen trifft.
Der Wettbewerb dient zugleich der Auswahl für den 8. Deutschen Chorwettbewerb im Jahre 2010 in Dortmund.

Zum Wettbewerb bzw. Treffen können sich alle Chöre bewerben, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Es bestehen folgende Teilnahmemöglichkeiten am 5. Landeschorwettbewerb / Chortreffen:

Landeschorwettbewerb

Die Ausschreibung des Deutschen Musikrates ist verbindlich.

Chortreffen mit Wertung

Die Ausschreibung des Landeschorausschusses Mecklenburg-Vorpommern ist verbindlich. Hinsichtlich der Besetzung, der Programmwahl und der altersmäßigen Zusammensetzung gelten keine Vorschriften.

Die Jury bewertet die Leistungen mit Prädikaten und Punkten wie folgt:

Mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 bis 25,0 Punkte
Mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 bis 22,9 Punkte
Mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 bis 20,9 Punkte
Mit Erfolg teilgenommen 11,0 bis 15,9 Punkte
Teilgenommen 1,0 bis 10,9 Punkte

Der 5. Landeschorwettbewerb ist für folgende Kategorien ausgeschrieben (Auschreibung DMR)

Kategorie A.1 Gemischte Chöre – 16 bis 40 Mitwirkende
Kategorie A.2 Gemischte Chöre – ab 41 Mitwirkende
Kategorie B.1 Frauenchöre – 16 bis 40 Mitwirkende
Kategorie B.2 Frauenchöre – ab 41 Mitwirkende
Kategorie C.1 Männerchöre – 16 bis 40 Mitwirkende
Kategorie C.2 Männerchöre – ab 41 Mitwirkende
Kategorie D.1 Jugendchöre – gemischte Stimmen Altersbegrenzung 13 - 22 Jahre Durchschnittsalter nicht über 16 Jahre
Kategorie D.2 Mädchenchöre / Jugendchöre – gleiche Stimmen
Altersbegrenzung 13 - 22 Jahre
Durchschnittsalter nicht über 16 Jahre
Kategorie E. Knabenchöre - gemischte Stimmen
Altersbegrenzung 30 Jahre
Kategorie F.1 Kinderchöre - gleiche Stimmen
Knaben- und/oder Mädchenstimmen
Höchstalter 16 Jahre, Durchschnittsalter nicht über 13 Jahre
Kategorie F.2 Kinderchöre – gleiche Stimmen
Knaben- und/oder Mädchenstimmen
Höchstalter 13 Jahre
Kategorie G.1 Jazz-vokal et cetera – a-cappella
(Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n.
Kategorie G.2 Jazz-vokal et cetera – mit Begleitung
(Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n plus 1 bis 3 Instrumentalisten (z.B. Klavier, Bass, Schlagzeug)
Kategorie H.1 Vokalensembles – 4 bis 12 Mitwirkende
Kategorie H.2 Vokalensembles – Jazz-vokal etc.
(Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopensembles etc.)
Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendensembles unterschiedlicher Besetzungsformen mit 4 bis 12 Sänger(inne)n

Das Chortreffen ist für folgende Kategorien ausgeschrieben (Auschreibung LMR M-V)

Kategorie W.1: freie Titelwahl, mindestens 3 Titel, das Programm kann mit obligater Instrumentalbegleitung vorgetragen werden, bis 15 Minuten Singezeit
Kategorie W.2: mindestens 3 Titel, darunter mindestens eine (auch internationale) Volksliedbearbeitung, ein Titel kann mit obligater Instrumentalbegleitung vorgetragen werden, 10 – 20 Minuten Singezeit
Kategorie W.3: mindestens 3 Titel, darunter eine (auch internationale) Volksliedbearbeitung und eine Komposition des 20. bzw. 21. Jahrhunderts, das ganze Programm muss a cappella vorgetragen werden, 15 – 20 Minuten Singezeit
Kategorie W.4: offene Kategorie (Jazz, Rock, Pop, Gospel, Barbershop, Shanty, neue Entwicklungen), mindestens ein Titel des Programms muss a cappella vorgetragen werden, 10 – 20 Minuten Singezeit.
Kategorie W.5: Schulchöre, freie Titelwahl, 10 – 20 Minuten Singezeit