Die aktuelle Situation ist prekär.
Seit 1821 gibt es nachweislich Musikensembles an der Universität Rostock: seit mehr als 200 Jahren. Die Stelle des künstlerischen Leiters bzw. Universitäsmusikdirektors war zuletzt (bis Mitte
2023) als Vollzeitstelle (A13) in der Theologischen Fakultät angesiedelt und verband die Leitung des Universitätsorchesters und -chores mit einem Lehrdeputat. Seit Oktober 2023 werden die
Aufgaben in einer reinen Interimslösung über einen externen Dienstleistungsvertrag wahrgenommen – eine provisorische, unzureichende und nicht nachhaltige Lösung, die der Bedeutung und dem
Potential universitärer Musikarbeit an einer Volluniversität in keiner Weise gerecht wird.
Konzerte erfordern aus organisatorischen und künstlerischen Gründen einen langen zeitlichen Vorlauf, der für Proben, Einladung von Gastsolisten usw. erforderlich ist. Nur auf einer auf längere
Dauer angelegten Stelle kann der künstlerische Leiter sach- und bedarfsgerecht planen. Die gegenwärtige „Lösung“ ist keine und ist übrigens dem künstlerischen Leiter keinesfalls länger zuzumuten.
Weitere Infos und Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/unsere-universitaet-rostock-braucht-ihre-musikensembles

